Lizenzübergabe, Lizenzabtretung

    • Offizieller Beitrag

    Ausgangslage

    Gemäss Urheberrecht verfügt der Lizenznehmer über das Recht, die Lizenzen zu übergeben. Im Fall von Vertec betrifft das alle Vertec On-Prem Kunden, welche die Softwarelizenzen erworben haben, und damit das zeitlich unlimitierte Recht an der gekauften Version. Dieses Recht haben wir in unseren AGB explizit erwähnt. Unsere Kunden schätzen dieses Recht. Es gibt aber immer wieder Diskussionen. Damit die Kunden unsere Praxis nachlesen können, haben wir uns entschlossen, das konkrete Handling, die Praxis von Vertec hier im Forum zu beschreiben.

    Die Bedeutung der Lizenzübergabe nimmt jedoch ab, da immer mehr Kunden das Vertec Cloud Abo nutzen. Beim Vertec Cloud Abo verfügt der Lizenznehmer nur über das temporäre Nutzungsrecht während der Dauer des Vertec Cloud Abos.

    Handhabung – die Praxis von Vertec

    Der Vertec Kunde, der Vertec On-Premises im Einsatz hat, verfügt über ein unlimitiertes Nutzungsrecht an den entsprechenden Lizenzen. Er hat das Recht, diese Lizenzen zu übertragen. Wenn der bisherige Lizenznehmer die Nutzung der Vertec Software einstellt und ein neuer Lizenznehmer in den bestehenden Lizenzvertrag (inkl. allfälligem Wartung- oder Wartung- und Hotlinevertrag) eintritt, wird der bestehende Vertrag 1:1 auf den neuen Lizenznehmer übertragen.


    Wenn der bisherige Lizenznehmer seine z.B. 20 Lizenzen jedoch aufsplitten möchte, ist das nicht das Gleiche, wie wenn er alle seine Lizenzen an einen Rechtsnachfolger übergibt. Hier gilt es, die Preisstruktur von Vertec zu beachten, welche eine Staffelung der Preise ab dem 11. User kennt. Bei einer Aufsplittung (z.B. lösen sich 10 der 20 User als neue Firma heraus) erstellen wir zwei neue Verträge und wenden bei beiden Parteien immer die zum Zeitpunkt der Aufsplittung geltenden Preise an.